Aktuelles & Archiv

Rundschreiben Nr. 26/2010

Liebe Mitglieder,
liebe Freunde der Roten Jagd,

mit freundlicher Genehmigung der Familien Pieper, der Grundstückseigentümer, der Pächter und der Jagdausübungsberechtigten der Gemarkung Tangstedt-Wilstedt bittet der Hamburger Schleppjagd- Verein e. V. seine Mitglieder und den Freundeskreis zum

20. Meet: Feld-, Wiesen- und Waldjagd in 22889 Tangstedt-Wilstedt

Sonntag, den 29. August 2010
Stelldichein: 11:00 Uhr Gut Tangstedt, Beekmoorweg
Abritt: 11:45 Uhr

Jagdcap: Mitglieder des HSJV free, Gäste aktiv 50 €, Jugendliche ReiterInnen 15 €

Dem ersten Feld bieten sich federnde Galoppwege mit in landestypischen Knicks und Waldgruppen eingefügten Hindernissen.

Unter erfahrener Führung folgt in eingeteiltem Tempo ein zweites Feld, das einige einladende und moderate Hindernisse nehmen wird und sich daher auch für Neueinsteiger und junge Pferde eignet.

Das dritte Feld folgt in eingeteiltem Tempo unter erfahrener Führung ohne Hindernisse über Boden wie gewachsen. Hier kann bei Bedarf ein Ponyfeld aktiviert werden.

Der Veranstalter und die Jagdpaten erwarten angemessene Kleidung (traditionell Jagdrock, alternativ Tweedjacket bzw. Turnierkleidung).

Eine Zuschauerführung zu den interessantesten Sichtpunkten erfolgt auf eigens dafür bereitgestellten Anhängern. Private Kfz sind auf der Jagdstrecke nicht zugelassen.

Halali und Curée abgesessen mit Pferden am Gutshaus.

Anfahrt: BAB 7 Ausfahrt Schnelsen-Nord, Richtung Norderstedt bis Kreuzung Tangstedt, links in Richtung 22889 Tangstedt, nach ca. 3 km rechts Schild: Einfahrt Gut Tangstedt.

Rückfragen: Hans Heinicke Tel.: 0171 8301712
Holger Schurbohm Tel.: 040 52630225

Hinweis: Die Jagd ist eine Veranstaltung des Hamburger Schleppjagd-Vereins e. V. Der Veranstalter und der Jagdpate sowie die Teilnehmer untereinander haften nicht für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die bei der Jagdausübung vorstellbar und typisch sind. Darüber hinaus haften der Veranstalter und die Jagdpaten nicht für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Handeln des Veranstalters, der Jagdpaten oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden. An der Jagd teilnehmende Pferde müssen Haftpflicht versichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Das Brauchtum und die Jagdregeln des HSJV sind zu beachten und das Tragen eines splitterfreien Kopfschutzes wird empfohlen.

Der Vorstand