Rundschreiben Nr. 29/2010
Einladung
zur Meutepräsentation mit verkürzten Schleppjagden auf Gut Basthorst
„Leben auf dem Lande“ – unter diesem Motto finden wieder vom 10. bis 12. September 2010 auf Gut Basthorst die Landausstellung und Erlebnistage statt.
Auf Einladung des Gutsherrn Enno Freiherr von Ruffin wird der Hamburger Schleppjagd-Verein seine Meute präsentieren und an beiden Tagen den interessierten Besuchern das Brauchtum und die praktizierten Jagdregeln bei Schleppjagden vermitteln. Im Vordergrund steht an diesem Wochenende die Meutepräsentation. Danach wird weitläufig um das Gut herum, soweit die Bestellung der Felder dies zulässt, eine verkürzte Schleppjagd veranstaltet.
Die Teilnehmer haben freien Eintritt und können im Anschluss an die Jagd mit ihren Familien und Freunden das besondere Ambiente dieser Landausstellung mit vielen interessanten Darbietungen erleben.
- 22. Meet: Schleppjagd auf Gut Basthorst
-
Samstag, den 11. September 2010
Stelldichein: 13:00 Uhr, auf dem Parkplatz hinter dem Gut
Abritt: 13:30 Uhr, Präsentation, danach Aufbruch zur Jagd
Cap-free für Mitglieder des HSJV, Gäste 20 € - 23. Meet: Schleppjagd auf Gut Basthorst
-
Sonntag, den 12. September 2010
Stelldichein: 10:30 Uhr
Hubertusmesse: 11:00 Uhr (siehe Anlage!)
Abritt: 13:30 Uhr, Präsentation, danach Aufbruch zur Jagd
Cap-free für Mitglieder des HSJV, Gäste 20 €
Informationen: Internet: www.gut-basthorst.de, Kennel: 04172-1294
Anfahrt: BAB 24, Ausfahrt 6-Schwarzenbek/Grande (Abfahrt ist seit 22.08.10 wieder frei!) auf B404 in Richtung Schwarzenbek/Grande/Lauenburg, bei B404 rechts abbiegen nach Schwarzenbek/Lauenburg, nach 750 m bei Tannenweg links abbiegen, nach 3,3 km bei Schwarzenbeker Str./L159 links abbiegen, ca. 2,5 km weiter auf L159 bis 21493 Basthorst, Gut Basthorst ausgeschildert
Haftung: Der Veranstalter und die Jagdpaten sowie die Teilnehmer untereinander haften nicht für Personen, Sach- oder Vermögensschäden, die bei der Jagdausübung vorstellbar und typisch sind. Darüber hinaus haften der Veranstalter und die Jagdpaten nicht für Schäden, die durch leicht fahrlässiges Handeln des Veranstalters, der Jagdpaten oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht werden. An der Jagd teilnehmende Pferde müssen Haftpflicht versichert und frei von ansteckenden Krankheiten sein. Das Brauchtum und die Jagdregeln des HSJV sind zu beachten. Das Tragen eines splitterfreien Kopfschutzes wird empfohlen.
Der Vorstand


